Dachdecker, Zimmerer oder Klempner: wer macht was am Dach?
Von der Redaktion von dachdeckercheck.de. Wir vermitteln Dach-Anfragen an regionale Fachbetriebe und schreiben hier auf, was Hauseigentümer vor einem Auftrag wissen sollten. Stand: 31. Oktober 2026.
Ein Dach ist selten die Sache eines einzigen Handwerks. Unter der Deckung liegt ein Holztragwerk, an der Traufe hängt eine Rinne aus Metall, am Schornstein trifft Blech auf Mauerwerk, und für den Zugang braucht es ein Gerüst. Entsprechend häufig stellt sich vor der ersten Anfrage die Frage: Wen rufe ich eigentlich an?
Die Antwort steht erstaunlich genau in Verordnungen, die kaum jemand liest. Für jedes zulassungspflichtige Handwerk gibt es ein Berufsbild, das aufzählt, welche Arbeiten dazugehören. Wer diese Listen nebeneinanderlegt, sieht zwei Dinge: Es gibt klare Zuständigkeiten, und es gibt breite Überlappungen. Dieser Ratgeber ordnet beides, damit Sie Angebote besser lesen und gezielter fragen können.
Fünf Gewerke, eine Liste
Die Handwerksordnung führt in ihrer Anlage A alle Gewerbe auf, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden dürfen. Zulassungspflichtig heißt: Der selbständige Betrieb ist nach § 1 Absatz 1 der Handwerksordnung nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Am Dach sind vor allem diese Einträge einschlägig.
| Nummer in Anlage A | Gewerbe | Typische Arbeit am Haus |
| 1 | Maurer und Betonbauer | Mauerwerk, Betondecken, Schornsteinkopf |
| 3 | Zimmerer | Dachstuhl und alles Tragende aus Holz |
| 4 | Dachdecker | Dachhaut, Abdichtung, Anschlüsse |
| 11 | Gerüstbauer | Arbeits- und Schutzgerüste |
| 12 | Schornsteinfeger | Reinigung und Überprüfung der Abgasanlage |
| 23 | Klempner | Entwässerung und Bauteile aus Blech |
Der Eintrag in der Handwerksrolle ist damit kein Qualitätssiegel, sondern die Zugangsvoraussetzung. Er lässt sich bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen, und er ist eines der Merkmale, an denen sich ein Fachbetrieb erkennen lässt. Worauf Sie darüber hinaus achten können, steht im Ratgeber Seriösen Dachdecker finden.
Was ein Dachdecker gelernt hat, hängt vom Schwerpunkt ab
Dachdecker ist nicht gleich Dachdecker. Die Ausbildung gliedert sich nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 der Dachdeckerausbildungsverordnung in fünf Schwerpunkte:
- Dachdeckungstechnik. Das geneigte Dach mit Ziegeln, Steinen, Schiefer oder Metall.
- Abdichtungstechnik. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Bauwerksabdichtung. Siehe Flachdach abdichten.
- Außenwandbekleidungstechnik. Hinterlüftete Fassaden, Giebel, Traufkästen und Dachuntersichten.
- Energietechnik an Dach und Wand. Solarthermie und Photovoltaik auf dem Dach.
- Reetdachtechnik. Ein eigener Schwerpunkt für das Reetdach.
Für Sie ist das aus einem Grund praktisch: Wenn Ihr Vorhaben eindeutig in einen dieser Schwerpunkte fällt, lohnt die Frage im Erstgespräch, ob der Betrieb dort regelmäßig arbeitet. Eine undichte Dachterrasse ist Abdichtungstechnik, nicht Dachdeckungstechnik. Beide Arbeiten dürfen von jedem eingetragenen Dachdeckerbetrieb ausgeführt werden, nur sammelt nicht jeder Betrieb in jedem Feld gleich viel Routine.
Drei Bauteile, bei denen sich die Gewerke überlappen
Die Meisterprüfungsverordnungen der einzelnen Handwerke beschreiben jeweils ein Berufsbild. Legt man die Listen nebeneinander, tauchen dieselben Bauteile mehrfach auf. Das erklärt, warum Sie für eine Arbeit manchmal von zwei verschiedenen Gewerken ein Angebot bekommen können.
Die Dachrinne. Im Berufsbild des Dachdeckermeisters steht unter Nummer 14, er solle „Anschlüsse, Einfassungen, Dichtungen und Dachentwässerungen planen, bemessen, herstellen und instand setzen“. Im Berufsbild des Klempnermeisters steht unter Nummer 16 fast derselbe Satz: „Dachentwässerungen sowie Anschlüsse an das Kanalsystem planen, bemessen, herstellen und instand setzen“. Der Unterschied liegt am Ende der Sätze. Der Dachdecker denkt die Rinne vom Dach her, der Klempner vom Kanal her. Beide dürfen sie bauen. Welches Material dabei welche Standzeit hat, zeigt der Materialvergleich für Dachrinnen, den Ablauf beschreibt Dachrinne erneuern.
Die Deckung selbst. Hier wird es für viele überraschend. Das Berufsbild des Zimmerermeisters nennt unter Nummer 10 ausdrücklich die „Deckung von Dächern mit Dachziegeln, Dachsteinen, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faserzementdachplatten in waagrechter Ausführung einschließlich der Unterkonstruktionen“. Ein Zimmereibetrieb darf ein Ziegeldach also decken, und zwar nicht über eine Ausnahme, sondern weil es zu seinem Berufsbild gehört. Der Zuschnitt ist aber ein anderer: Der Zimmerer kommt vom Tragwerk, siehe Dachstuhl sanieren, der Dachdecker von der wasserführenden Schicht.
Die Anlage auf dem Dach. „Energietechnik an Dach und Wand“ ist ein Schwerpunkt der Dachdeckerausbildung. Gleichzeitig nennt das Zimmerer-Berufsbild unter Nummer 11 „Ein- und Anbauteile, insbesondere für Belichtung und Belüftung sowie Fertiggauben, Energiesammler und Energieumsetzer“ für Dächer. Damit sind beide Gewerke für Aufbauten auf dem Dach zuständig, von der Gaube über das Dachfenster bis zur Solaranlage. Was in keinem der beiden Berufsbilder steht, ist die elektrische Seite einer Photovoltaikanlage, also Verkabelung, Wechselrichter und Zählerschrank.
Ein Punkt gehört eindeutig dem Dachdecker: Nach Nummer 16 seines Berufsbilds plant, montiert, prüft und setzt er „äußere Blitzschutzanlagen“ instand. Wer wegen eines Blitzableiters zuerst an den Elektrobetrieb denkt, liegt beim äußeren Teil der Anlage also falsch. Auch die Dachbegrünung ist dort verankert, Nummer 12 nennt das Vorbereiten von Dachbegrünungen.
Warum ein Betrieb mehr darf, als sein Name sagt
Die Überlappungen sind kein Zufall, sondern gewollt. Die Handwerksordnung enthält dafür eine eigene Vorschrift. § 5 lautet vollständig:
„Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.“
Das ist der Grund, warum ein Dachdeckerbetrieb Ihnen eine Dachsanierung komplett anbieten kann: Sparren austauschen, decken, Rinne hängen, Fenster einsetzen. Für Sie als Auftraggeber hat das einen praktischen Vorteil: Sie haben einen Ansprechpartner für das Zusammenspiel der Schichten statt drei Betriebe, die sich gegenseitig auf Vorarbeiten berufen können.
Die Grenze dieser Vorschrift liegt im Wort „zusammenhängen“. Je weiter eine Position vom Dach entfernt ist, desto eher lohnt im Angebotsgespräch die Frage, ob der Betrieb sie selbst ausführt oder einen anderen Fachbetrieb hinzuzieht.
Wer stellt das Gerüst?
Gerüstbauer ist nach Anlage A Nummer 11 ein eigenes zulassungspflichtiges Handwerk. Über § 5 der Handwerksordnung darf ein Dachdeckerbetrieb das Gerüst für die eigene Arbeit aber selbst aufstellen, weil es mit seinem Leistungsangebot technisch zusammenhängt. In der Praxis kommen deshalb beide Wege vor: Der Betrieb stellt eigenes Material, oder er zieht einen Gerüstbaubetrieb hinzu.
Wichtig ist nicht, welcher Weg es wird, sondern dass im Angebot steht, welcher es ist. Klären Sie vor der Auftragserteilung drei Punkte: Ist das Gerüst im Angebot enthalten oder beauftragen Sie es selbst? Wie lange ist die Standzeit kalkuliert, und was passiert bei Verlängerung? Sind An- und Abtransport, Auf- und Abbau sowie die Absturzsicherung eingerechnet? Wie diese Positionen aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber Gerüst für Dacharbeiten.
Der Schornstein hat zwei Zuständige
Am Schornstein treffen zwei Rollen aufeinander, die nichts miteinander zu tun haben. Für die Reinigung und Überprüfung kehr- und prüfungspflichtiger Anlagen ist nach § 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes der Eigentümer verantwortlich, ausgeführt werden diese Arbeiten vom Schornsteinfegerhandwerk. Das betrifft den Zug und die Feuerstätte, also das Innere.
Die Stelle, an der der Schornstein durch die Dachhaut tritt, ist dagegen ein Anschluss im Sinne des Dachdecker-Berufsbilds. Wenn es nach starkem Regen am Kamin feucht wird, ist deshalb der Dachdecker der richtige Ansprechpartner und nicht der Schornsteinfeger: Es geht um den Übergang zur Dachhaut, nicht um den Zug. Was dabei gemacht wird, steht im Ratgeber Schornstein abdichten und Kaminverblechung.
Spengler, Blechner, Flaschner: alles derselbe Eintrag?
In Anlage A der Handwerksordnung steht unter Nummer 23 ausschließlich die Bezeichnung „Klempner“. Begriffe wie Spengler, Blechner oder Flaschner kommen in der Liste nicht vor. Wenn Ihnen ein Betrieb unter einer dieser Bezeichnungen begegnet, ist das also kein Hinweis auf eine andere Qualifikation. Die saubere Rückfrage lautet: Unter welchem Gewerbe sind Sie in der Handwerksrolle eingetragen? Dieselbe Frage hilft bei Firmennamen wie „Dachtechnik“ oder „Bedachungen“, die ebenfalls keine geschützten Gewerbebezeichnungen sind.
Fünf Fragen, bevor Sie anfragen
- Was ist das Bauteil, um das es geht? Tragwerk, Deckung, Abdichtung, Entwässerung oder Aufbau. Danach richtet sich das Gewerk, nicht nach der Lage im Haus.
- Hängt mein Problem an einem Anschluss? Schornstein, Wandanschluss, Kehle, Dachfenster, Dunstrohr. Dann ist es Dachdeckerarbeit, auch wenn das Wasser an einer ganz anderen Stelle ankommt.
- Steckt Statik dahinter? Bei Eingriffen ins Tragwerk, bei Lastzuwachs durch schwereres Material oder eine Solaranlage kommt der Zimmerer oder ein Tragwerksplaner dazu.
- Brauche ich ein Gerüst, und wer besorgt es? Vor der Auftragserteilung klären, nicht am Tag des Aufbaus.
- Soll ein Betrieb alles verantworten? Dann im Angebot nach einer Gesamtleistung fragen und nach Nachunternehmern für die Teile, die der Betrieb nicht selbst ausführt.
Diese Fragen schützen vor einem Leerlauf, der entsteht, wenn zwei Betriebe beauftragt sind und jeder auf die Vorarbeit des anderen wartet. Wer die Zuständigkeiten vor der Beauftragung klärt, muss das später nicht auf der Baustelle ausdiskutieren. Für die laufende Kontrolle danach hilft die Checkliste zur Dachwartung.
Sie wissen nicht, welches Gewerk Ihr Vorhaben braucht? Beschreiben Sie einfach, was Sie beobachten. Über das Formular geht Ihre Anfrage an Dachdeckerbetriebe aus Ihrer Region, die sich das ansehen und schriftlich kalkulieren. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos, der Vertrag kommt direkt mit dem Betrieb zustande.
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Häufige Fragen
Darf ein Zimmerer mein Dach decken?
Ja. Das Meisterprüfungsberufsbild des Zimmerer-Handwerks nennt unter Nummer 10 die Deckung von Dächern mit Dachziegeln, Dachsteinen, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faserzementdachplatten in waagrechter Ausführung einschließlich der Unterkonstruktionen. Für Abdichtungen, Metalldeckungen und Außenwandbekleidungen ist dagegen das Dachdeckerhandwerk zuständig.
Dachdecker oder Klempner für die Dachrinne?
Beide Gewerke haben die Dachentwässerung in ihrem Berufsbild, der Dachdecker unter Nummer 14, der Klempner unter Nummer 16. Praktisch entscheidet, wer gerade ohnehin am Dach arbeitet. Wird die Deckung erneuert, macht die Rinne derselbe Betrieb mit. Geht es nur um eine Sonderanfertigung aus Blech oder um den Anschluss an den Kanal, ist der Klempner naheliegender.
Was ist der Unterschied zwischen Klempner und Spengler?
Keiner im Sinne der Handwerksordnung. Anlage A kennt unter Nummer 23 nur die Bezeichnung „Klempner“. Spengler, Blechner und Flaschner sind in der Liste nicht enthalten. Fragen Sie im Zweifel, unter welchem Gewerbe der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Muss ich das Gerüst selbst beauftragen?
Nein, das ist Verhandlungssache. Gerüstbauer ist ein eigenes Handwerk nach Anlage A Nummer 11, über § 5 der Handwerksordnung darf ein Dachdeckerbetrieb das Gerüst für seine eigene Arbeit aber selbst stellen. Entscheidend ist, dass im Angebot steht, ob Gerüst, Standzeit, Transport und Absturzsicherung enthalten sind.
Wer ist zuständig, wenn es am Kamin durchregnet?
Der Dachdecker. Die Verblechung und der Anschluss des Schornsteins an die Dachhaut gehören zu den Anschlüssen und Einfassungen im Dachdecker-Berufsbild. Der Schornsteinfeger ist für die Reinigung und Überprüfung der Abgasanlage zuständig, also für das Innere.
Woran erkenne ich, dass ein Betrieb eingetragen ist?
Der Eintrag in der Handwerksrolle ist Voraussetzung für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, § 1 Absatz 1 der Handwerksordnung. Auskunft gibt die Handwerkskammer des Bezirks. Weitere Merkmale eines ordentlich arbeitenden Betriebs nennt der Ratgeber Seriösen Dachdecker finden.
Verwandte Ratgeber
Wer vor einer größeren Maßnahme steht, klärt am besten zuerst die Begriffe: Der Ratgeber Dachumdeckung, Neueindeckung oder Dachsanierung trennt, was oft in einen Topf geworfen wird. Welche Eindeckung später wenig Arbeit macht, zeigt Wartungsarme Dacheindeckung. Eine kostenlose Dach-Anfrage ist unverbindlich.
Quellen
- Handwerksordnung, Anlage A „Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)“, Fundstelle BGBl. I 2020, 142 bis 143, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
- § 1 Absatz 1 und § 5 Handwerksordnung, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
- Dachdeckerausbildungsverordnung vom 28. April 2016 (BGBl. I S. 994), § 4 Absatz 1 Nummer 2, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
- Dachdeckermeisterverordnung, § 2 Meisterprüfungsberufsbild, Nummern 11, 12, 14 und 16, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
- Klempnermeisterverordnung, § 2 Meisterprüfungsberufsbild, Nummer 16, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
- Zimmerermeisterverordnung, § 2 Meisterprüfungsberufsbild, Nummern 10 und 11, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
- § 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Eigentümerpflichten), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 31.10.2026
Stand: 31. Oktober 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung zu den Berufsbildern der Handwerksordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Arbeiten ein einzelner Betrieb anbietet, ergibt sich aus seinem Eintrag in der Handwerksrolle und aus dem Angebot.
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